Wichtige Informationen zu den Hygienemaßnahmen an der Schule

Liebe Eltern, Kinder und andere Besucher unserer Schule,

im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und Vorgaben zu den Hygienemaßnahmen, die die Landesregierung für den Besuch der öffentlichen Schulen in Niedersachsen beschlossen hat. Diese Maßnahmen sind verpflichtend von allen im schulischen Rahmen beteiligten Personen umzusetzen.

Die Maßnahmen werden seit dem 1. Schulhalbjahr 2020/2021 bis aktuell im Schuljahr 2021/22 der aktuellen Lage angepasst!

Unterrichtsszenarien

Szenario A

Mit diesem Szenario starten wir an der Grundschule Schwege nach den Sommerferien.

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Eine Kohorte ist eine möglichst kleine, festgelegte Gruppe. An der Grundschule Schwege gilt eine Klasse als Kohorte. Das bedeutet nach den Sommerferien dürfen alle Schülerinnen und Schüler wieder am Unterricht im Klassenverbund teilnehmen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Kinder nur Kontakt zu Mitschüler/innen ihrer Klasse haben. Zu Kindern anderer Klassen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dementsprechend wird es keine Durchmischung der Klassen geben und somit bspw. auch keine AGs, in denen Kinder aus unterschiedlichen Jahrgängen gemeinsam arbeiten. Selbstverständlich wird es entsprechende Ersatzangebote geben. Sportunterricht kann im Klassenverband wieder stattfinden.

Auch Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit einer Person, die einer Risikogruppe angehört, in einem Haushalt leben, müssen wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilnehmen.

Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.

Szenario B

Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen Szenario A nicht mehr zulässt, wird in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Szenario B gewechselt, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht. Dies entspricht in etwa der Situation vor den Sommerferien als die Kinder in einem rollierenden System abwechselnd die Schule besucht haben.

 

Im Folgenden werden ausschließlich die Hygienemaßnahmen für Szenario A erläutert. Sollte es einen Wechsel zu Szenario B geben, werden die entsprechenden Hinweise angepasst.

 

Schulbesuch bei Erkrankung

Kinder, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

 

Zutrittsbeschränkungen

Eltern/Erziehungsberechtigte, Verwandte usw. dürfen während des Schulbetriebs die Schule nur nach Anmeldung und aus wichtigen Gründen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern betreten. Eine Begleitung der Kinder in das Schulgebäude oder die Klasse ist untersagt.

Gespräche mit Lehrkräften über bspw. den Leistungsstand des eigenen Kindes erfolgen ausschließlich telefonisch. Von dieser Regelung kann in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, sofern wichtige Gründe dafür vorliegen.

 

Hygiene

Händewaschen ist notwendig...

Um Hautirritationen durch das häufige Händewaschen vorzubeugen, dürfen eigene Handseifen oder Handcremes mit in die Schule gebracht werden.

 

Händedesinfektion

Das Desinfizieren der Hände ist nur dann notwendig, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder es zu Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem gekommen ist.

 

Mund-Nasen-Schutz

Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen MUSS ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, die Toilette usw.

Der Mund-Nasen-Schutz ist selbst mitzubringen und wird nicht gestellt. Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten (z.B. während der Betreuung) dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.

Während des Unterrichts im Klassenraum müssen die Schülerinnen und Schüler keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Pause

Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Klassen keinen Kontakt haben bzw. den Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Mögliche Maßnahmen hierfür können sein:

 

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten.

Wir möchten Ihnen daher empfehlen die App runterzuladen und zu nutzen.

 

 

Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich entweder an Frau Gravemeier oder die Klassenlehrkraft Ihres KIndes.

Die Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen der Grundschule Schwege wünschen Ihnen allen gute Gesundheit.